Mit Übergabe einer Sendung an World
Courier zur Beförderung erklärt sich der
Versender im Namen aller
Sendungsparteien damit einverstanden,
dass (a) die Beförderung der Sendung
durch World Courier den vorliegenden
Bedingungen unterliegt, (b) World
Courier kein öffentliches
Transportunternehmen ist und (c) diese
Bedingungen World Courier nicht dazu
verpflichten, jeden Artikel zur
Beförderung anzunehmen. Groß
geschriebene Wörter, die in diesen
Bedingungen verwendet werden und
nicht im Rahmen dieser Bedingungen
definiert sind, haben die ihnen in der hier
angefügten und einbezogenen Anlage
zugewiesene Bedeutung. Diese
Bedingungen sind in englischer und in
deutscher Sprache verfasst. Im Falle eines
Widerspruchs zwischen der deutschen
und der englischen Fassung dieser
Bedingungen oder einer Streitigkeit
bezüglich der Auslegung einzelner
Bestimmungen in der englischen und der
deutschen Fassung dieser Bedingungen,
geht die englische Fassung vor. Fragen
bezüglich der Auslegung sollen
ausschließlich in englischer Sprache
übermittelt werden.
1. Gewährleistungen und
Zusicherungen des Versenders
1.1 Der Versender erklärt und
gewährleistet, dass
(a) er Eigentümer (oder
bevollmächtigter Vertreter
des Eigentümers) der
Sendung ist und zur Übergabe
der Sendung und
Unterzeichnung des
Frachtbriefs berechtigt ist;
(b) alle Angaben im Frachtbrief
zutreffend, vollständig und
aktuell sind, und der ggf.
Deklarierte Beförderungswert
das tatsächliche Interesse des
Versenders an der Sendung
nach deren Lieferung an den
Bestimmungsort nicht
übersteigt;
(c) die Sendung ordnungsgemäß,
hinreichend und im Einklang
mit den Anwendbaren
Gesetzlichen Bestimmungen
für die Beförderung
vorbereitet, verpackt,
etikettiert und
gekennzeichnet ist, der
Versender alle für die
Beförderung erforderlichen
Genehmigungen eingeholt
hat und diese
Genehmigungen für die Dauer
der Beförderung wirksam
sind;
(d) keine der Sendungsparteien
eine Verbotene Person ist, im
Besitz oder unter der
Kontrolle einer Verbotenen
Person steht oder im Auftrag
einer Verbotenen Person
handelt;
(e) gegen keinen Angehörigen
des Courier-Unternehmens
aufgrund der Beförderung der
Sendung oder einer anderen
die Sendung betreffenden
Transaktion eine
Strafmaßnahme oder
Strafzahlung verhängt oder
ein Anspruch jedweder Art,
darin eingeschlossen
Ansprüche wegen der
Verletzung von Rechten an
geistigem Eigentum Dritter,
geltend gemacht werden
wird; und
(f) der Inhalt der Sendung
Folgendes nicht umfasst:
(i) Waffen, Munition,
Sprengstoff oder
Artikel, die
wahrscheinlich
Parasiten oder
Schädlinge beherbergen
oder anziehen;
(ii) Verbotene Artikel,
deren Besitz oder
Beförderung gemäß
dem Frachtbrief gegen
Anwendbare
Gesetzliche
Bestimmungen
verstößt, oder andere
Artikel, deren
Beförderung durch
Anwendbare
Gesetzliche
Bestimmungen oder
eine Zuständige Stelle
untersagt ist; oder
(iii) Bargeld Goldbarren,
übertragbare
Zahlungsmitteläquivalente oder Wertpapiere.
1.2 Der Versender verpflichtet sich, bei
jeder Sendung
(a) im Frachtbrief anzugeben, ob
der Inhalt der Sendung
zerbrechlich oder anfällig für
eine Beschädigung während
der Beförderung ist, oder ob
für eine sichere Beförderung
des Inhalts eine besondere
Handhabung erforderlich ist;
(b) World Courier vor der
Übergabe etwaige
Temperaturkontrollerfordernisse betreffend die Sendung
und ihren Inhalt und das
erforderliche
Temperaturspektrum
mitzuteilen;
(c) World Courier vor der
Übergabe die genaue Art
etwaiger Gefährlicher Güter
in der Sendung mitzuteilen
und, falls die Sendung
angenommen wird, alle für
die Beförderung der
Gefährlichen Güter geltenden
Anwendbaren Gesetzlichen
Bestimmungen und
Anforderungen von World
Courier einzuhalten;
(d) umgehend alle von World
Courier für die Durchführung
der Beförderung benötigten
Informationen schriftlich zur
Verfügung zu stellen, darin
eingeschlossen die nach den
Anwendbaren Gesetzlichen
Bestimmungen
vorgeschriebenen Angaben zu
den Gefährlichen Gütern;
(e) die Anwendbaren
Gesetzlichen Bestimmungen
und alle Vorgaben einer
Zuständigen Stelle betreffend
die Sendung,
Genehmigungserfordernisse
eingeschlossen, einzuhalten
und
(f) sicherzustellen, dass der
Adressat alle
Einfuhrunterlagen
ordnungsgemäß ausgefüllt
hat.
1.3 Verstößt der Versender fahrlässig
gegen eine Erklärung,
Gewährleistung oder Zusicherung in
den vorliegenden Bedingungen,
kann World Courier die
Beförderung beenden. Die
Verantwortung von World Courier
für die Beförderung und die
Sendung entfällt vollständig vom
Zeitpunkt der Beendigung an; World
Courier kann die Sendung auf
alleinige Kosten des Versenders an
einem beliebigen, von World
Courier ausgewählten Ort, für die
Abholung durch den Versender
platzieren. Danach (a) wird World
Courier den Versender von einer
nach der vorliegenden Ziffer
ergriffenen Maßnahme schriftlich
benachrichtigen und (b) hat World
Courier auf entsprechendes
Verlangen Anspruch auf die
Gebühren für die betreffende
Sendung in voller Höhe, neben einer
zusätzlichen Entschädigung für alle
Kosten, die aufgrund des Verstoßes
und der von World Courier nach
dieser Ziffer ergriffenen
Maßnahmen entstehen.
2. Beförderung und Lieferung
2.1 World Courier behält sich das Recht
vor, die Transportmittel und die
Transportroute (mit
Zwischenstopps) für die Sendung
selbst auszuwählen und kann jede
Sendung mit anderen Sendungen
zusammenfassen. Die endgültigen
Gebühren beruhen auf den von
World Courier für die Beförderung
tatsächlich ausgewählten
Transportmitteln und -routen. Die
Beförderung einer Sendung im
Schienen-, See- oder
Binnenschifffahrtsverkehr wird (a)
von World Courier als Beauftragter
des Versenders ohne Haftung
jedweder Art gegenüber World
Courier vermittelt und (b) unterliegt
den Beförderungsbedingungen des
im Schienen-, See- oder
Binnenschifffahrtsverkehr tätigen
Transportunternehmens, das mit
der Beförderung der Sendung
beauftragt wird.
2.2 World Courier kann jeden Teil der
Beförderung zu jeweils allein von
World Courier festgelegten
Bedingungen an einen Angehörigen
des Courier-Unternehmens
unterbeauftragen; dies gilt mit der
Maßgabe, dass World Courier
weiterhin für die Leistung haftet.
Der Versender wird in Bezug auf die
Sendung und/oder Beförderung
keinen Anspruch, gleich welcher
Art, und gleich ob aus Vertrag,
Delikt, treuhänderischem Besitz
oder sonstigem Rechtsgrund, gegen
einen Angehörigen des Courier-
Unternehmens, der nicht World
Courier ist, geltend machen.
Unbeschadet des Vorstehenden
gelten alle Einreden, Befreiungen,
Beschränkungen und Rechte von
World Courier aus den vorliegenden
Beförderungsbedingungen für das
gesamte Courier-Unternehmen und
jeder Angehörige des Courier-
Unternehmens ist berechtigt, diese
in der Weise durchzusetzen, als
würden diese Bestimmungen
ausdrücklich zu seinen Gunsten
gelten; beim Abschluss des
Frachtbriefs handelt World Courier
im Rahmen dieser Bestimmungen
für sich selbst und als Beauftragte
und Treuhänderin dieser Personen.
2.3 Kann die Lieferung an den
Adressaten aus einem außerhalb
des Einflussbereichs von World
Courier liegenden Grund (darin
eingeschlossen die
Annahmeverweigerung durch den
Adressaten oder ein Ereignis
Höherer Gewalt) nicht an der im
Frachtbrief genannten Adresse
ausgeführt werden, (a) wird World
Courier vom zur Verfügung über die
Güter berechtigten Versender
Weisungen einholen und in dem
Fall, dass Weisungen nicht
innerhalb einer angemessenen Zeit
eingeholt werden können, die
Sendung an den Ort der Übergabe
oder einen anderen, von World
Courier, in angemessener Weise
ausgewählten Ort zurückbringen
und den oben genannten Versender
benachrichtigen, (b) wird der oben
genannte Versender auf
entsprechendes Verlangen alle
aufgrund dessen entstehenden
Kosten und Gebühren,
Lagergebühren eingeschlossen,
zahlen und (c) haftet World Courier
in dem Fall, dass World Courier die
Güter einem Dritten anvertraut, nur
für die Ausübung ordnungsgemäßer
Sorgfalt in der Auswahl dieses
Dritten.
2.4 Jeder Angehörige des Courier-
Unternehmens ist berechtigt, eine
Sendung zu öffnen und deren Inhalt,
darin enthaltene elektronische
Daten und Informationen
eingeschlossen, (auch mittels
Röntgenstrahlung) zu untersuchen.
World Courier trifft infolge der
Untersuchung keine Verantwortung
oder Haftung, gleich welcher Art,
insbesondere nicht wegen einer
sich daraus ergebenen Verzögerung
oder Beschädigung. Diese
Haftungsbeschränkung gilt nicht im
Falle des Todes oder der
Körperverletzung einer Person oder
wenn der Schaden oder die
Verzögerung vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt worden ist.
Der Versender wird auf
Aufforderung umgehend ein
gegebenenfalls für den Zugang zu
den elektronischen Daten oder
Informationen erforderliches
Kennwort bereitstellen.
2.7 WORLD COURIER GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN AB UND
ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN JEDWEDER ART;
ALLE NACH DE GESETZ ODER GEWOHNHEITSREICHT STILLSCHWEIGEND EINGESCHLOSSENEN
GEWÄHRLEISTUNGEN UND SONSTIGE BEDINGUNGEN SIND AUSGESCHLOSSEN,
SOWEIT DER AUSSCHLUSS ZULÄSSIG IST.
3. Gebühren, Anzahlungen;
Aufrechnungsverbot
3.1 Der Versender wird World Courier
für die Beförderung Gebühren
zahlen, berechnet nach (a) den zum
Zeitpunkt und am Ort der Übergabe
der Sendung zur Beförderung
geltenden Preisliste oder (b) den
zwischen dem Versender und World
Courier vereinbarten Frachtsätzen
und Gebühren. Für bestimmte
Elemente der Beförderung, darin
eingeschlossen im Voraus zu
leistende Gebührenzahlungen und
die Handhabung Gefährlicher
Güter, können Aufschläge anfallen.
Die Gebühren beinhalten nicht (x)
etwaige von Zuständigen Stellen
erhobene Abgaben und (y)
Anzahlungen und Auslagen, die von
World Courier in Zusammenhang
mit der Sendung an Dritte geleistet
werden. Die von Zuständigen
Stellen erhobenen Abgaben bzw.
die Anzahlungen und Auslagen
erfolgen auf ausschließliche
Rechnung des Versenders und
werden vom Versender gezahlt
oder, sofern sie zunächst von World
Courier gezahlt werden, auf
Verlangen an World Courier
erstattet.
3.2 Gebühren sind auf Aufforderung in
voller Höhe zu zahlen, es sei denn,
World Courier gewährt nach ihrem
alleinigen Ermessen in Bezug auf
einen an World Courier zu
zahlenden Betrag Kredit; in diesem
Fall sind die Gebühren spätestens
30 Tage nach dem Rechnungsdatum
in voller Höhe zur Zahlung in frei
verfügbaren Mitteln auf das Konto
von World Courier fällig. Die
Zahlungspflichten des Versenders
aus diesen
Beförderungsbedingungen gelten
unbeschränkt und bedingungslos
und stehen nicht unter dem
Vorbehalt einer Minderung,
Aufrechnung (es sei denn, die
Gegenforderung ist unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt),
Gegenforderung oder eines
Aufschubs. Die Zahlung per
Kreditkarte ist nicht gestattet und
bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung durch World Courier.
World Courier kann eine
Vorauszahlung der voraussichtlich
von Zuständigen Stellen erhobenen
Abgaben und an Dritte zu
leistenden Anzahlungen und
Auslagen verlangen, wobei jede
dieser Vorauszahlungen zinslos
verwahrt wird. Geht eine Zahlung
nicht bis zum Fälligkeitstag ein, wird
World Courier, neben weiteren
Rechtsbehelfen, für die verspätete
Zahlung pro Tag einen Zuschlag (a)
in Höhe von 1% pro Monat oder (b)
in Höhe des höchsten, nach den
Anwendbaren Gesetzlichen
Bestimmungen zulässigen Betrages
berechnen, je nachdem, welcher
Betrag der niedrigere ist.
4. Haftung von World Courier für
Verlust, Beschädigung oder
Verzögerung
4.1 Die Haftung von World Courier für
den Verlust oder die Beschädigung
einer Sendung, gleich, aus welchem
Grund, richtet sich nach den
Zwingenden Gesetzlichen
Bestimmungen und ist gemäß
diesen beschränkt. In Ermangelung
Zwingender Gesetzlicher
Bestimmungen haftet World
Courier für einen Verlust oder eine
Beschädigung einer Sendung nur,
soweit diese(r) auf Fahrlässigkeit
oder einem vorsätzlichem
Fehlverhalten von World Courier
beruht, wobei die Haftung auf
höchstens (a) 22
Sonderziehungsrechte pro Kilo bzw.
(b) USD 150 beschränkt ist, je
nachdem, welcher Betrag der
höhere ist; dies gilt mit der
Maßgabe, dass die Haftung von
World Courier in jedem Fall auf den
Deklarierten Beförderungswert
oder auf die Kosten für den Ersatz
oder die Reparatur oder den
Wiederherstellungswert der
Sendung beschränkt ist, je
nachdem, welcher Betrag der
niedrigste ist.
4.2 Lieferzeiten sind nicht garantiert.
Die Haftung von World Courier für
eine Verzögerung der Beförderung
der Sendung, gleich aus welchem
Grund, richtet sich nach den
Zwingenden Gesetzlichen
Bestimmungen und ist gemäß
diesen beschränkt. In Ermangelung
Zwingender Gesetzlicher
Bestimmungen haftet World
Courier nicht für einen Verlust oder
eine Beschädigung, der bzw. die auf
einer Verzögerung der
Durchführung der Beförderung,
gleich aus welchem Grund, beruht.
4.3 Sofern anwendbare Zwingende
Gesetzliche Bestimmungen nicht
etwas anderes vorschreiben, haftet
World Courier nicht für
(a) unmittelbar oder mittelbar
entgangenen Gewinn oder
entgangene Geschäfte, einen
unmittelbaren oder
mittelbaren Verlust von
Umsätzen, Firmenwert oder
Ansehen, Drittansprüche oder
Folgeschäden;
(b) einen Verlust oder eine
Beschädigung, der bzw. die
unmittelbar oder mittelbar
durch den Versender oder
durch Dritte (die von Word
Courier als Beauftragte der
Sendungsparteien
beauftragten Dritten
eingeschlossen) verursacht
wurde, insbesondere durch
unsachgemäße Verpackung
durch den Versender; oder
(c) eine(n) durch Gefährliche
Güter verursachte(n) Verlust
oder Beschädigung.
4.4 Der Versender kann die Haftung von
World Courier nach Ziffer 4.1 für
den Verlust oder die Beschädigung
einer Sendung, der bzw. die auf
Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem
Fehlverhalten von World Courier
beruht, erhöhen, indem er (a) im
Frachtbrief einen Deklarierten
Beförderungswert in Höhe von
höchstens USD 100.000 angibt und
(b) World Courier einen von World
Courier dafür angegebenen
Aufschlag zahlt; dies gilt mit der
Maßgabe, dass die Haftung von
World Courier in jedem Fall auf die
Kosten für den Ersatz oder die
Reparatur oder den
Wiederherstellungswert der
Sendung beschränkt ist, je
nachdem, welcher Betrag der
niedrigste ist.
4.5 Die Höchsthaftung von World
Courier für alle in Bezug auf einen
Frachtbrief eintretenden Ereignisse
ausgenommen Verlust oder
Beschädigung gemäß den Ziffern 4.1
und 4.4, ist insgesamt auf die Höhe
der Gebühren für die Sendung
beschränkt.
4.6 Die Entgegennahme der Sendung
ohne Beanstandungen durch eine
für die Sendung
empfangsberechtigte Person bildet
einen Anscheinsbeweis für die
Lieferung der Sendung in
einwandfreiem Zustand und im
Einklang mit dem Frachtbrief. Ein
Verlust oder eine Beschädigung der
Sendung muss World Courier nach
der Lieferung schriftlich unter
Angabe der Art des Verlustes oder
der Beschädigung angezeigt
werden, es sei denn, der Verlust
oder die Beschädigung ist nicht
offensichtlich; in letzterem Fall hat
die Anzeige (a) innerhalb der durch
Zwingende Gesetzliche
Bestimmungen festgelegten Frist zu
erfolgen oder, (b) in Ermangelung
Zwingender Gesetzlicher
Bestimmungen, innerhalb von 60
Tagen nach dem Tag, an dem die
Sendung zur Beförderung
übergeben wurde. In Ermangelung
Zwingender Gesetzlicher
Bestimmungen sind alle nicht
innerhalb der im vorangegangenen
Satz genannten Fristen geltend
gemachten Ansprüche in jeder
Hinsicht ausgeschlossen.
4.7 Die Frist für die Einleitung eines
Gerichtsverfahrens gegen World
Courier richtet sich nach den
Zwingenden Gesetzlichen
Bestimmungen. In Ermangelung
Zwingender Gesetzlicher
Bestimmungen, wird World Courier
von jeder Haftung in Bezug auf die
Beförderung befreit, sofern nicht
innerhalb von neun Monaten nach
dem Tag der Übergabe der Sendung
zur Beförderung ein
Gerichtsverfahren ordnungsgemäß
eingeleitet und World Courier
darüber schriftlich benachrichtigt
wird, es sei denn, das Verfahren
bezieht auf einen auf Gebühren
gerichteten Anspruch; in diesem
Fall ist die Neunmonatsfrist auf drei
Monate verkürzt.
4.8 Soweit nicht in Ziffer 4 festgelegt, ist
eine Haftung von World Courier
aufgrund oder in Zusammenhang
mit der Beförderung
ausgeschlossen. Die in den
vorliegenden Bedingungen
bestimmten Einreden,
Haftungsbeschränkungen und -
ausschlüsse gelten in jedem
Verfahren gegen World Courier
aufgrund oder in Zusammenhang
mit der Beförderung, unabhängig
von der Art des Verfahrens, und
gleich, ob es auf Vertrag, Delikt,
treuhänderischem Besitz,
vorsätzlichem Fehlverhalten oder
einem sonstigen Rechtsgrund
beruht. Die Haftungsbestimmungen
in dieser Ziffer dürfen nicht durch
eine Service Level- oder
Qualitätsvereinbarung, eine
Bestellung oder ein sonstiges, das
Sendungsprotokoll für Sendungen
beschreibendes Schriftstück
ergänzt, ausgeweitet oder geändert
werden.
4.9 Durch die vorliegenden
Bedingungen wird die Haftung von
World Courier für einen durch
Fahrlässigkeit oder vorsätzliches
Fehlverhalten von World Courier
verursachten Tod oder
Personenschaden nicht beschränkt.
5. Schadloshaltung und Versicherung
5.1 Der Versender hält jeden
Angehörigen des Courier-
Unternehmens schadlos gegen
sämtliche Ersatzpflichtige Schäden
infolge
(a) einer Verletzung der
Erklärungen,
Gewährleistungen und
Zusicherungen in diesen
Bedingungen;
(b) eines Handelns oder
Unterlassens dieses
Angehörigen, das auf
Anweisungen oder Vorgaben
einer Sendungspartei beruht;
(c) einer über die Haftung von
World Courier nach den
vorliegenden Bedingungen
hinausgehenden Haftung
oder etwaiger über die
Haftung von World Courier
nach den vorliegenden
Bedingungen
hinausgehenden Ansprüche
Dritter (darin eingeschlossen
Ansprüche des Kunden des
Versenders und sonstiger
Dritter, die als
Rechtsnachfolger des
Versenders handeln),
unabhängig davon, ob die
Haftung aufgrund von oder in
Zusammenhang mit einem
Vertragsverstoß,
Fahrlässigkeit, vorsätzlichem
Fehlverhalten oder einer
Pflichtverletzung von World
Courier oder einem
Angehörigen des Courier-
Unternehmens entsteht; und
(d) eines Anspruchs, der von
einer Sendungspartei gegen
einen Angehörigen des
Courier-Unternehmens, der
nicht World Courier ist,
erhoben wird.
5.2 World Courier bietet für Sendungen
keine Versicherung jedweder Art
an. Der Versender ist für die
Versicherung der Sendung gegen
alle versicherbaren Risiken in Höhe
des versicherbaren Wertes der
Sendung (darin eingeschlossen
Abgaben und Steuern) allein
verantwortlich und die
Versicherung muss einen
Regressverzicht zugunsten jedes
Angehörigen des Courier-
Unternehmens enthalten.
6. Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet gegenüber der
anderen für einen Verlust, eine
Verzögerung oder eine Nichterfüllung
ihrer Pflichten nach den vorliegenden
Bedingungen (die nicht die Verletzung
einer Pflicht zur Leistung einer nach
diesen Bedingungen fälligen Zahlung ist),
soweit diese(r) auf einem Ereignis
Höherer Gewalt beruht. Der Versender
wird World Courier etwaige Mehrkosten,
die im Zusammenhang mit der
Beförderung einer Sendung im Auftrag
einer Sendungspartei im Zusammenhang
stehen, aufgrund eines Ereignisses
Höherer Gewalt erstatten.
7. General
und dem Versender geschlossene
Vereinbarung und treten an die
Stelle aller früheren
Vereinbarungen betreffend die
Beförderung der Sendung; die
vorliegenden Bedingungen können
nicht ohne die schriftliche
Zustimmung beider Parteien
geändert werden. Bei
Widersprüchen zwischen den
vorliegenden Bedingungen und
einem Frachtbrief haben diese
Bedingungen Vorrang. Alle
Einreden, Freistellungen,
Befreiungen, Beschränkungen und
Rechte von bzw. zugunsten von
World Courier wirken auch
zugunsten der Angehörigen des
Courier-Unternehmens, die diese
gemäß den Bestimmungen des
Contracts (Rights of Third Parties)
Act 1999 des Vereinigten
Königreichs durchsetzen können.
Soweit in den vorliegenden
Bedingungen nicht ausdrücklich
etwas anderes bestimmt ist, dürfen
Bestimmungen dieser Bedingungen
gemäß dem Contracts (Rights of
Third Parties) Act 1999 nicht von
Personen, die nicht Partei der
Bedingungen sind, durchgesetzt
werden und nicht zugunsten dieser
wirken. Wird durch ein zuständiges
Gericht die Nichtdurchsetzbarkeit
einer Bestimmung dieser
Bedingungen festgestellt, gelten
diese Bedingungen als in dem
geringstmöglichen Umfang
geändert, der erforderlich ist, damit
die anderenfalls nicht
durchsetzbare Bestimmung und die
übrigen Bestimmungen dieser
Bedingungen durchsetzbar wird
bzw. werden.
7.2 Soweit Zwingende Gesetzliche
Bestimmungen nicht etwas anderes
vorschreiben, sind für etwaige
Ansprüche gegen World Courier, die
auf den vorliegenden Bedingungen
beruhen oder in anderer Weise in
Zusammenhang mit der
Beförderung entstehen,
ausschließlich die englischen
Gerichte zuständig, deren
Zuständigkeit sich der Versender
unwiderruflich unterwirft. World
Courier kann gegen den Versender
vor einem englischen Gericht oder
in einer anderen Rechtsordnung
Gerichtsverfahren einleiten; ein von
World Courier in einer oder in
mehreren Rechtsordnung(en)
angestrengtes Gerichtsverfahren
schließt nicht die Einleitung von
Gerichtsverfahren durch World
Courier, ob gleichzeitig oder nicht,
in einer anderen Rechtsordnung
aus. Die in einem Prozess
obsiegende Partei kann die
Erstattung aller Kosten verlangen,
darin eingeschlossen
Anwaltshonorare und Auslagen in
angemessener Höhe.
7.3 Das Courier-Unternehmen und die
Sendungsparteien (a) verzichten
jeweils auf und befreien sich jeweils
wechselseitig von sämtliche(n)
Verbindlichkeiten in
Zusammenhang mit einem
Anspruch wegen eines Verlustes
oder Schadens jedweder Art infolge
eines Terroranschlages und (b)
stimmen jeweils zu, für sämtliche
Verluste und Schäden, die ihnen
oder ihren jeweiligen Mitarbeitern,
leitenden Angestellten oder
Beauftragten ggf. infolge eines
Terroranschlages entstehen, in
vollem Umfang selbst
verantwortlich zu sein, wenn
diesbezüglich eine Geeignete Anti-
Terror Technologie eingesetzt
wurde. Ungeachtet des
Vorstehenden wird durch diese
Bestimmung nicht der Umfang der
Pflichten der Sendungsparteien
gegenüber den Angehörigen des
Courier-Unternehmens nach Ziffer
5.1 eingeschränkt.
7.4 In den vorliegenden Bedingungen
(a) ist ein Verweis auf eine Partei
oder eine Bestimmung ein Verweis
auf eine diesen Bedingungen
unterliegende Partei bzw. auf eine
Bestimmung dieser Bedingungen;
(b) beinhaltet ein Verweis auf eine
Person natürliche und juristische
Personen (unabhängig davon, ob
diese eigene Rechtspersönlichkeit
besitzen oder nicht); (c) ist ein
Verweis auf den „Versender“ ein
Verweis auf die „Sendungsparteien“
und (d) bedeutet „eingeschlossen“
„eingeschlossen ohne
Einschränkung“.
März 2020
Anlage: Definitionen
„Terroranschlag“ (Act of Terror) hat die,
diesem Begriff nach dem US-
amerikanischen SAFETY Act zugewiesene,
Bedeutung.
„Anwendbare Gesetzliche
Bestimmungen“ bezeichnet sämtliche
gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften
und Regelungen, die auf die Ausfuhr,
Einfuhr, Beförderung, Lagerung und
Handhabung der Sendung oder auf eine
mit den vorliegenden Bedingungen
verbundene Verpflichtung oder Tätigkeit
Anwendung finden.
„Beförderung“ bezeichnet alle durch oder
im Auftrag von World Courier in
Zusammenhang mit der Sendung
erbrachten Dienstleistungen, darin
eingeschlossen Verpackung nach
Übergabe, Transport, Einfuhr, Ausfuhr,
Zollabfertigung, Entpacken in
Zusammenhang mit der Lieferung,
beförderungsbedingte Zwischenlagerung
und damit verbundene Dokumentation
und Handhabung.
„Gebühren“ bezeichnet alle nach den
Bedingungen an World Courier zu
zahlenden Gebühren.
„Zwingende Gesetzliche Bestimmungen“
bezeichnet das Folgende, soweit es
jeweils in einer Phase der Beförderung
zwingend anzuwenden ist und nicht
abbedungen oder abgeändert werden
kann:
(a) das Abkommen zur
Vereinheitlichung von Regeln über die
Beförderung im internationalen
Luftverkehr, unterzeichnet in Warschau,
12. Oktober 1929, in der geänderten
Fassung;
(b) das Zusatzabkommen von
Guadalajara (1961);
(c) das Übereinkommen zur
Vereinheitlichung bestimmter
Vorschriften über die Beförderung im
Internationalen Luftverkehr,
unterzeichnet in Montreal, 28. Mai 1999;
(d) das Übereinkommen über den
Beförderungsvertrag im Internationalen
Straßengüterverkehr (CMR) (Genf, 19.
Mai 1956) oder
(e) ein anderes internationales
Übereinkommen oder eine andere
nationale gesetzliche Bestimmung.
„Bedingungen“ bezeichnet die
vorliegenden Beförderungsbedingungen
und den Frachtbrief.
„Courier-Unternehmen“ bezeichnet
World Courier, ihre Tochtergesellschaften
und die mit ihr verbundenen
Unternehmen und ihre jeweiligen
Geschäftsführer, leitenden Angestellten,
Mitarbeiter, Beauftragten und
Unterauftragnehmer, ohne etwaige von
World Courier ausschließlich als Vertreter
für eine Sendungspartei beauftragte
Dritte.
„Gefährliche Güter“ bezeichnet einen
Artikel der gefährlich, schädlich, giftig
(radioaktive Stoffe eingeschlossen),
entzündbar oder explosiv ist oder werden
könnte oder in andere Weise das Risiko
eines Sach- oder Personenschadens
jedweder Art birgt.
„Deklarierter Beförderungswert“
bezeichnet den ggf. im Frachtbrief
deklarierten Beförderungswert.
„Ereignis Höherer Gewalt“ bezeichnet die
mit einem Kriegszustand verbundenen
Risiken und Gefahren, ein Handeln oder
Verbot oder andere Richtlinien,
Einschränkungen oder Verbote einer auf
Grundlage einer tatsächlichen oder
scheinbaren Befugnis handelnden
Behörde oder staatlichen Stelle; eine
gesundheitliche Notlage internationaler
Tragweite, Streik, Ausschreitungen oder
zivile Unruhen (gleich, ob mit oder ohne
Beteiligung von Mitarbeitern von World
Courier); Feuer, Wasserschaden,
Hochwasser, Kleinbeben, Erdbeben,
Schlammlawinen, Schneestürme,
Tornados, Orkane, Monsune, Eruptionen
und andere Naturkatastrophen oder
extreme Wetterbedingungen und/oder
Naturereignisse und/oder sonstige
Umstände außerhalb des
Einflussbereiches der jeweiligen Partei.
„Ersatzpflichtige Schäden“ bezeichnet
sämtliche Kosten, Schäden, Ausgaben,
Forderungen, Ansprüche, Klagen,
Klagegründe, Urteile, Veranlagungen,
Schadensersatzzahlungen, in Beilegung
von Verfahren oder Ansprüchen
geleistete Zahlungen, Verpflichtungen,
Rückerstattungen, Defizite,
Verbindlichkeiten, Bußgelder, Strafen,
Kosten und Gebühren, darin
eingeschlossen Gerichtskosten und
Anwaltshonorare und –auslagen in
angemessener Höhe.
„Genehmigungen“ bezeichnet alle
Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungen und
andere Erlaubnisse in Bezug auf die
Sendung, die für die Beförderung
erforderlich sind, darin eingeschlossen die
gegebenenfalls nach den Anwendbaren
Gesetzlichen Bestimmungen oder durch
eine Zuständige Stelle vorgeschriebenen
Genehmigungen.
„Verbotene Person“ bezeichnet eine
natürliche oder juristische Person, für die
Sanktionen, Verbote oder
Beschränkungen gelten, die von einem
Staat oder Land, einer supranationalen
oder internationalen staatlichen
Organisation oder einer Zuständigen
Stelle verhängt wurden und nach denen
Rechtsgeschäfte mit dieser natürlichen
oder juristischen Person nur
eingeschränkt möglich oder verboten
sind.
„Geeignete Anti-Terror Technologie“
(Qualified Anti-Terrorism Technology) hat
die diesem Begriff nach dem US-
amerikanischen SAFETY Act zugewiesene
Bedeutung und umfasst ausdrücklich
zertifizierte Einrichtungen zur Prüfung der
Ladung und damit verbundene
Dienstleistungen, die von einem
Angehörigen des Transportunternehmens
angeboten werden.
„Zuständige Stelle“ bezeichnet eine
Zollbehörde, Zollstation,
Flughafenbehörde, nationale zivile
Luftfahrtbehörde (darin eingeschlossen
die International Air Transport
Association und die internationale
Zivilluftfahrtorganisation) und jede
andere Stelle, die für einen Teilbereich
der Beförderung oder der Sendung
zuständig ist.
„Von Zuständigen Stellen erhobene
Abgaben" bezeichnet die
Mehrwertsteuer oder eine andere Steuer,
Abgabe, Gebühr, Sicherheitsleistung oder
Auslage, die von einer Zuständigen Stelle
verlangt wird, und/oder Kosten, die bei
der Einhaltung von Auflagen einer
Zuständigen Stelle in Bezug auf eine
Sendung entstehen.
„Verbotene Artikel“ bezeichnet
Ladungen oder Artikel, für deren Einfuhr
oder Ausfuhr Sanktionen, Verbote oder
Beschränkungen gelten, die von einem
Staat oder Land, einer supranationalen
oder internationalen staatlichen
Organisation oder einer Zuständigen
Stelle verhängt wurden.
„SAFETY Act“ bezeichnet den US-
amerikanischen Support Anti-Terrorism
By Fostering Technologies Act 2002, 6
USC §441 ff., und die in diesem
veröffentlichten Vorschriften.
„Sendung“ bezeichnet alle Gegenstände
(Pack- und Verpackungsmaterial
eingeschlossen), die unter einem
Frachtbrief World Courier zur
Beförderung übergeben und von World
Courier zur Beförderung angenommen
werden.
„Versender“ bezeichnet die im
Frachtbrief als Versender angegebene
Person.
„Sendungsparteien“ bezeichnet den
Versender, den Adressaten, den
Empfänger und den Eigentümer der
Sendung und jede andere Person, die an
der Sendung beteiligt ist.
„Sonderziehungsrechte“ bezeichnet die
vom Internationalen Währungsfonds
bestimmten Sonderziehungsrechte.
„Frachtbrief“ bezeichnet den eine
Sendung begleitenden, ordnungsgemäß
genehmigten, Frachtbrief oder
Versanddokumente, Etiketten,
Quittungen, elektronischen Einträge,
Bestellformulare oder andere Mittel, die
von World Courier ausgestellt oder zur
Verfügung gestellt werden und durch die
eine Aufzeichnung der in Bezug auf die
Sendung durchzuführenden Beförderung
erfolgt.
„World Courier“ bezeichnet die im
Frachtbrief angegebene World Courier
Gesellschaft.