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Mit Übergabe einer Sendung an World 
Courier zur Beförderung erklärt sich der 
Versender im Namen aller 
Sendungsparteien damit einverstanden, 
dass (a) die Beförderung der Sendung 
durch World Courier den vorliegenden 
Bedingungen unterliegt, (b) World 
Courier kein öffentliches 
Transportunternehmen ist und (c) diese 
Bedingungen World Courier nicht dazu 
verpflichten, jeden Artikel zur 
Beförderung anzunehmen. Groß 
geschriebene Wörter, die in diesen 
Bedingungen verwendet werden und 
nicht im Rahmen dieser Bedingungen 
definiert sind, haben die ihnen in der hier 
angefügten und einbezogenen Anlage 
zugewiesene Bedeutung. Diese 
Bedingungen sind in englischer und in 
deutscher Sprache verfasst. Im Falle eines 
Widerspruchs zwischen der deutschen 
und der englischen Fassung dieser 
Bedingungen oder einer Streitigkeit 
bezüglich der Auslegung einzelner 
Bestimmungen in der englischen und der 
deutschen Fassung dieser Bedingungen, 
geht die englische Fassung vor. Fragen 
bezüglich der Auslegung sollen 
ausschließlich in englischer Sprache 
übermittelt werden. 


1. Gewährleistungen und 
Zusicherungen des Versenders 


1.1 Der Versender erklärt und 
gewährleistet, dass 

(a) er Eigentümer (oder 
bevollmächtigter Vertreter 
des Eigentümers) der 
Sendung ist und zur Übergabe 
der Sendung und 

Unterzeichnung des 
Frachtbriefs berechtigt ist; 

(b) alle Angaben im Frachtbrief 
zutreffend, vollständig und 
aktuell sind, und der ggf. 
Deklarierte Beförderungswert 
das tatsächliche Interesse des 
Versenders an der Sendung 
nach deren Lieferung an den 
Bestimmungsort nicht 
übersteigt; 

(c) die Sendung ordnungsgemäß, 
hinreichend und im Einklang 
mit den Anwendbaren 
Gesetzlichen Bestimmungen 
für die Beförderung 
vorbereitet, verpackt, 
etikettiert und 
gekennzeichnet ist, der 
Versender alle für die 
Beförderung erforderlichen 
Genehmigungen eingeholt 
hat und diese 
Genehmigungen für die Dauer 
der Beförderung wirksam 
sind;

(d) keine der Sendungsparteien 
eine Verbotene Person ist, im 
Besitz oder unter der 
Kontrolle einer Verbotenen 
Person steht oder im Auftrag 
einer Verbotenen Person 
handelt; 

(e) gegen keinen Angehörigen 
des Courier-Unternehmens 
aufgrund der Beförderung der 
Sendung oder einer anderen 
die Sendung betreffenden 
Transaktion eine 
Strafmaßnahme oder 
Strafzahlung verhängt oder 
ein Anspruch jedweder Art, 
darin eingeschlossen 
Ansprüche wegen der 

Verletzung von Rechten an 
geistigem Eigentum Dritter, 
geltend gemacht werden 
wird; und 

(f) der Inhalt der Sendung 
Folgendes nicht umfasst: 

(i) Waffen, Munition, 
Sprengstoff oder 
Artikel, die 
wahrscheinlich 
Parasiten oder 
Schädlinge beherbergen 
oder anziehen; 

(ii) Verbotene Artikel, 
deren Besitz oder 
Beförderung gemäß 
dem Frachtbrief gegen 
Anwendbare 
Gesetzliche 
Bestimmungen 
verstößt, oder andere 
Artikel, deren 
Beförderung durch 
Anwendbare 
Gesetzliche 
Bestimmungen oder 
eine Zuständige Stelle 
untersagt ist; oder 

(iii) Bargeld Goldbarren, 
übertragbare 
Zahlungsmitteläquivalente oder Wertpapiere. 


1.2 Der Versender verpflichtet sich, bei 
jeder Sendung 

(a) im Frachtbrief anzugeben, ob 
der Inhalt der Sendung 
zerbrechlich oder anfällig für 
eine Beschädigung während 
der Beförderung ist, oder ob 
für eine sichere Beförderung 
des Inhalts eine besondere 
Handhabung erforderlich ist; 

(b) World Courier vor der 
Übergabe etwaige 
Temperaturkontrollerfordernisse betreffend die Sendung 
und ihren Inhalt und das 
erforderliche 
Temperaturspektrum 
mitzuteilen; 


(c) World Courier vor der 
Übergabe die genaue Art 
etwaiger Gefährlicher Güter 
in der Sendung mitzuteilen 
und, falls die Sendung 
angenommen wird, alle für 
die Beförderung der 
Gefährlichen Güter geltenden 
Anwendbaren Gesetzlichen 
Bestimmungen und 
Anforderungen von World 
Courier einzuhalten; 

(d) umgehend alle von World 
Courier für die Durchführung 
der Beförderung benötigten 
Informationen schriftlich zur 
Verfügung zu stellen, darin 
eingeschlossen die nach den 
Anwendbaren Gesetzlichen 
Bestimmungen 
vorgeschriebenen Angaben zu 
den Gefährlichen Gütern; 

(e) die Anwendbaren 
Gesetzlichen Bestimmungen 
und alle Vorgaben einer 
Zuständigen Stelle betreffend 
die Sendung, 
Genehmigungserfordernisse 
eingeschlossen, einzuhalten 
und 

(f) sicherzustellen, dass der 
Adressat alle 
Einfuhrunterlagen 
ordnungsgemäß ausgefüllt 
hat. 

1.3 Verstößt der Versender fahrlässig 
gegen eine Erklärung, 
Gewährleistung oder Zusicherung in 
den vorliegenden Bedingungen, 
kann World Courier die 
Beförderung beenden. Die 
Verantwortung von World Courier 
für die Beförderung und die 
Sendung entfällt vollständig vom 
Zeitpunkt der Beendigung an; World 
Courier kann die Sendung auf 
alleinige Kosten des Versenders an 
einem beliebigen, von World 
Courier ausgewählten Ort, für die 
Abholung durch den Versender 
platzieren. Danach (a) wird World 
Courier den Versender von einer 
nach der vorliegenden Ziffer 
ergriffenen Maßnahme schriftlich 
benachrichtigen und (b) hat World 
Courier auf entsprechendes 
Verlangen Anspruch auf die 
Gebühren für die betreffende 
Sendung in voller Höhe, neben einer 
zusätzlichen Entschädigung für alle 
Kosten, die aufgrund des Verstoßes 
und der von World Courier nach 
dieser Ziffer ergriffenen 
Maßnahmen entstehen. 

2. Beförderung und Lieferung 

2.1 World Courier behält sich das Recht 
vor, die Transportmittel und die 
Transportroute (mit 
Zwischenstopps) für die Sendung 
selbst auszuwählen und kann jede 
Sendung mit anderen Sendungen 
zusammenfassen. Die endgültigen 
Gebühren beruhen auf den von 
World Courier für die Beförderung 
tatsächlich ausgewählten 
Transportmitteln und -routen. Die 
Beförderung einer Sendung im 
Schienen-, See- oder 
Binnenschifffahrtsverkehr wird (a) 
von World Courier als Beauftragter 

des Versenders ohne Haftung 
jedweder Art gegenüber World 
Courier vermittelt und (b) unterliegt 
den Beförderungsbedingungen des 
im Schienen-, See- oder 
Binnenschifffahrtsverkehr tätigen 
Transportunternehmens, das mit 
der Beförderung der Sendung 
beauftragt wird. 

2.2 World Courier kann jeden Teil der 
Beförderung zu jeweils allein von 
World Courier festgelegten 
Bedingungen an einen Angehörigen 
des Courier-Unternehmens 
unterbeauftragen; dies gilt mit der 
Maßgabe, dass World Courier 
weiterhin für die Leistung haftet. 
Der Versender wird in Bezug auf die 
Sendung und/oder Beförderung 
keinen Anspruch, gleich welcher 
Art, und gleich ob aus Vertrag, 
Delikt, treuhänderischem Besitz 
oder sonstigem Rechtsgrund, gegen 
einen Angehörigen des Courier-
Unternehmens, der nicht World 
Courier ist, geltend machen. 
Unbeschadet des Vorstehenden 
gelten alle Einreden, Befreiungen, 
Beschränkungen und Rechte von 
World Courier aus den vorliegenden 
Beförderungsbedingungen für das 
gesamte Courier-Unternehmen und 
jeder Angehörige des Courier-
Unternehmens ist berechtigt, diese 
in der Weise durchzusetzen, als 
würden diese Bestimmungen 
ausdrücklich zu seinen Gunsten 
gelten; beim Abschluss des 
Frachtbriefs handelt World Courier 
im Rahmen dieser Bestimmungen 
für sich selbst und als Beauftragte 
und Treuhänderin dieser Personen. 

2.3 Kann die Lieferung an den 
Adressaten aus einem außerhalb 
des Einflussbereichs von World 
Courier liegenden Grund (darin 

eingeschlossen die 
Annahmeverweigerung durch den 
Adressaten oder ein Ereignis 
Höherer Gewalt) nicht an der im 
Frachtbrief genannten Adresse 
ausgeführt werden, (a) wird World 
Courier vom zur Verfügung über die 
Güter berechtigten Versender 
Weisungen einholen und in dem 
Fall, dass Weisungen nicht 
innerhalb einer angemessenen Zeit 
eingeholt werden können, die 
Sendung an den Ort der Übergabe 
oder einen anderen, von World 
Courier, in angemessener Weise 
ausgewählten Ort zurückbringen 
und den oben genannten Versender 
benachrichtigen, (b) wird der oben 
genannte Versender auf 
entsprechendes Verlangen alle 
aufgrund dessen entstehenden 
Kosten und Gebühren, 
Lagergebühren eingeschlossen, 
zahlen und (c) haftet World Courier 
in dem Fall, dass World Courier die 
Güter einem Dritten anvertraut, nur 
für die Ausübung ordnungsgemäßer 
Sorgfalt in der Auswahl dieses 
Dritten. 

2.4 Jeder Angehörige des Courier-
Unternehmens ist berechtigt, eine 
Sendung zu öffnen und deren Inhalt, 
darin enthaltene elektronische 
Daten und Informationen 
eingeschlossen, (auch mittels 
Röntgenstrahlung) zu untersuchen. 
World Courier trifft infolge der 
Untersuchung keine Verantwortung 
oder Haftung, gleich welcher Art, 
insbesondere nicht wegen einer 
sich daraus ergebenen Verzögerung 
oder Beschädigung. Diese 
Haftungsbeschränkung gilt nicht im 
Falle des Todes oder der 
Körperverletzung einer Person oder 
wenn der Schaden oder die 

Verzögerung vorsätzlich oder grob 
fahrlässig herbeigeführt worden ist. 
Der Versender wird auf 
Aufforderung umgehend ein 
gegebenenfalls für den Zugang zu 
den elektronischen Daten oder 
Informationen erforderliches 
Kennwort bereitstellen. 

2.7 WORLD COURIER GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN AB UND 
ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN JEDWEDER ART; 
ALLE NACH DE GESETZ ODER GEWOHNHEITSREICHT STILLSCHWEIGEND EINGESCHLOSSENEN 
GEWÄHRLEISTUNGEN UND SONSTIGE BEDINGUNGEN SIND AUSGESCHLOSSEN, 
SOWEIT DER AUSSCHLUSS ZULÄSSIG IST.

3. Gebühren, Anzahlungen; 
Aufrechnungsverbot 

3.1 Der Versender wird World Courier 
für die Beförderung Gebühren 
zahlen, berechnet nach (a) den zum 
Zeitpunkt und am Ort der Übergabe 
der Sendung zur Beförderung 
geltenden Preisliste oder (b) den 
zwischen dem Versender und World 
Courier vereinbarten Frachtsätzen 
und Gebühren. Für bestimmte 
Elemente der Beförderung, darin 
eingeschlossen im Voraus zu 
leistende Gebührenzahlungen und 
die Handhabung Gefährlicher 
Güter, können Aufschläge anfallen. 
Die Gebühren beinhalten nicht (x) 
etwaige von Zuständigen Stellen 
erhobene Abgaben und (y) 
Anzahlungen und Auslagen, die von 
World Courier in Zusammenhang 
mit der Sendung an Dritte geleistet 
werden. Die von Zuständigen 
Stellen erhobenen Abgaben bzw. 
die Anzahlungen und Auslagen 
erfolgen auf ausschließliche 
Rechnung des Versenders und 
werden vom Versender gezahlt 
oder, sofern sie zunächst von World 
Courier gezahlt werden, auf 
Verlangen an World Courier 
erstattet. 

3.2 Gebühren sind auf Aufforderung in 
voller Höhe zu zahlen, es sei denn, 
World Courier gewährt nach ihrem 
alleinigen Ermessen in Bezug auf 
einen an World Courier zu 
zahlenden Betrag Kredit; in diesem 

Fall sind die Gebühren spätestens 
30 Tage nach dem Rechnungsdatum 
in voller Höhe zur Zahlung in frei 
verfügbaren Mitteln auf das Konto 
von World Courier fällig. Die 
Zahlungspflichten des Versenders 
aus diesen 
Beförderungsbedingungen gelten 
unbeschränkt und bedingungslos 
und stehen nicht unter dem 
Vorbehalt einer Minderung, 
Aufrechnung (es sei denn, die 
Gegenforderung ist unbestritten 
oder rechtskräftig festgestellt), 
Gegenforderung oder eines 
Aufschubs. Die Zahlung per 
Kreditkarte ist nicht gestattet und 
bedarf der vorherigen schriftlichen 
Zustimmung durch World Courier. 
World Courier kann eine 
Vorauszahlung der voraussichtlich 
von Zuständigen Stellen erhobenen 
Abgaben und an Dritte zu 
leistenden Anzahlungen und 
Auslagen verlangen, wobei jede 
dieser Vorauszahlungen zinslos 
verwahrt wird. Geht eine Zahlung 
nicht bis zum Fälligkeitstag ein, wird 
World Courier, neben weiteren 
Rechtsbehelfen, für die verspätete 
Zahlung pro Tag einen Zuschlag (a) 
in Höhe von 1% pro Monat oder (b) 
in Höhe des höchsten, nach den 
Anwendbaren Gesetzlichen 
Bestimmungen zulässigen Betrages 
berechnen, je nachdem, welcher 
Betrag der niedrigere ist. 

4. Haftung von World Courier für 
Verlust, Beschädigung oder 
Verzögerung 

4.1 Die Haftung von World Courier für 
den Verlust oder die Beschädigung 
einer Sendung, gleich, aus welchem 
Grund, richtet sich nach den 
Zwingenden Gesetzlichen 
Bestimmungen und ist gemäß

diesen beschränkt. In Ermangelung 
Zwingender Gesetzlicher 
Bestimmungen haftet World 
Courier für einen Verlust oder eine 
Beschädigung einer Sendung nur, 
soweit diese(r) auf Fahrlässigkeit 
oder einem vorsätzlichem 
Fehlverhalten von World Courier 
beruht, wobei die Haftung auf 
höchstens (a) 22 
Sonderziehungsrechte pro Kilo bzw. 
(b) USD 150 beschränkt ist, je 
nachdem, welcher Betrag der 
höhere ist; dies gilt mit der 
Maßgabe, dass die Haftung von 
World Courier in jedem Fall auf den 
Deklarierten Beförderungswert 
oder auf die Kosten für den Ersatz 
oder die Reparatur oder den 
Wiederherstellungswert der 
Sendung beschränkt ist, je 
nachdem, welcher Betrag der 
niedrigste ist. 

4.2 Lieferzeiten sind nicht garantiert. 
Die Haftung von World Courier für 
eine Verzögerung der Beförderung 
der Sendung, gleich aus welchem 
Grund, richtet sich nach den 
Zwingenden Gesetzlichen 
Bestimmungen und ist gemäß 
diesen beschränkt. In Ermangelung 
Zwingender Gesetzlicher 
Bestimmungen haftet World 
Courier nicht für einen Verlust oder 
eine Beschädigung, der bzw. die auf 
einer Verzögerung der 
Durchführung der Beförderung, 
gleich aus welchem Grund, beruht. 

4.3 Sofern anwendbare Zwingende 
Gesetzliche Bestimmungen nicht 
etwas anderes vorschreiben, haftet 
World Courier nicht für 

(a) unmittelbar oder mittelbar 
entgangenen Gewinn oder 
entgangene Geschäfte, einen 

unmittelbaren oder 
mittelbaren Verlust von 
Umsätzen, Firmenwert oder 
Ansehen, Drittansprüche oder 
Folgeschäden; 

(b) einen Verlust oder eine 
Beschädigung, der bzw. die 
unmittelbar oder mittelbar 
durch den Versender oder 
durch Dritte (die von Word 
Courier als Beauftragte der 
Sendungsparteien 
beauftragten Dritten 
eingeschlossen) verursacht 
wurde, insbesondere durch 
unsachgemäße Verpackung 
durch den Versender; oder 

(c) eine(n) durch Gefährliche 
Güter verursachte(n) Verlust 
oder Beschädigung. 

4.4 Der Versender kann die Haftung von 
World Courier nach Ziffer 4.1 für 
den Verlust oder die Beschädigung 
einer Sendung, der bzw. die auf 
Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem 
Fehlverhalten von World Courier 
beruht, erhöhen, indem er (a) im 
Frachtbrief einen Deklarierten 
Beförderungswert in Höhe von 
höchstens USD 100.000 angibt und 
(b) World Courier einen von World 
Courier dafür angegebenen 
Aufschlag zahlt; dies gilt mit der 
Maßgabe, dass die Haftung von 
World Courier in jedem Fall auf die 
Kosten für den Ersatz oder die 
Reparatur oder den 
Wiederherstellungswert der 
Sendung beschränkt ist, je 
nachdem, welcher Betrag der 
niedrigste ist. 

4.5 Die Höchsthaftung von World 
Courier für alle in Bezug auf einen 
Frachtbrief eintretenden Ereignisse

ausgenommen Verlust oder 
Beschädigung gemäß den Ziffern 4.1 
und 4.4, ist insgesamt auf die Höhe 
der Gebühren für die Sendung 
beschränkt. 

4.6 Die Entgegennahme der Sendung 
ohne Beanstandungen durch eine 
für die Sendung 
empfangsberechtigte Person bildet 
einen Anscheinsbeweis für die 
Lieferung der Sendung in 
einwandfreiem Zustand und im 
Einklang mit dem Frachtbrief. Ein 
Verlust oder eine Beschädigung der 
Sendung muss World Courier nach 
der Lieferung schriftlich unter 
Angabe der Art des Verlustes oder 
der Beschädigung angezeigt 
werden, es sei denn, der Verlust 
oder die Beschädigung ist nicht 
offensichtlich; in letzterem Fall hat 
die Anzeige (a) innerhalb der durch 
Zwingende Gesetzliche 
Bestimmungen festgelegten Frist zu 
erfolgen oder, (b) in Ermangelung 
Zwingender Gesetzlicher 
Bestimmungen, innerhalb von 60 
Tagen nach dem Tag, an dem die 
Sendung zur Beförderung 
übergeben wurde. In Ermangelung 
Zwingender Gesetzlicher 
Bestimmungen sind alle nicht 
innerhalb der im vorangegangenen 
Satz genannten Fristen geltend 
gemachten Ansprüche in jeder 
Hinsicht ausgeschlossen. 

4.7 Die Frist für die Einleitung eines 
Gerichtsverfahrens gegen World 
Courier richtet sich nach den 
Zwingenden Gesetzlichen 
Bestimmungen. In Ermangelung 
Zwingender Gesetzlicher 
Bestimmungen, wird World Courier 
von jeder Haftung in Bezug auf die 
Beförderung befreit, sofern nicht 
innerhalb von neun Monaten nach 

dem Tag der Übergabe der Sendung 
zur Beförderung ein 
Gerichtsverfahren ordnungsgemäß 
eingeleitet und World Courier 
darüber schriftlich benachrichtigt 
wird, es sei denn, das Verfahren 
bezieht auf einen auf Gebühren 
gerichteten Anspruch; in diesem 
Fall ist die Neunmonatsfrist auf drei 
Monate verkürzt. 


4.8 Soweit nicht in Ziffer 4 festgelegt, ist 
eine Haftung von World Courier 
aufgrund oder in Zusammenhang 
mit der Beförderung 
ausgeschlossen. Die in den 
vorliegenden Bedingungen 
bestimmten Einreden, 
Haftungsbeschränkungen und -
ausschlüsse gelten in jedem 
Verfahren gegen World Courier 
aufgrund oder in Zusammenhang 
mit der Beförderung, unabhängig 
von der Art des Verfahrens, und 
gleich, ob es auf Vertrag, Delikt, 
treuhänderischem Besitz, 
vorsätzlichem Fehlverhalten oder 
einem sonstigen Rechtsgrund 
beruht. Die Haftungsbestimmungen 
in dieser Ziffer dürfen nicht durch 
eine Service Level- oder 
Qualitätsvereinbarung, eine 
Bestellung oder ein sonstiges, das 
Sendungsprotokoll für Sendungen 
beschreibendes Schriftstück 
ergänzt, ausgeweitet oder geändert 
werden. 

4.9 Durch die vorliegenden 
Bedingungen wird die Haftung von 
World Courier für einen durch 
Fahrlässigkeit oder vorsätzliches 
Fehlverhalten von World Courier 
verursachten Tod oder 
Personenschaden nicht beschränkt. 

5. Schadloshaltung und Versicherung 

5.1 Der Versender hält jeden 
Angehörigen des Courier-
Unternehmens schadlos gegen 
sämtliche Ersatzpflichtige Schäden 
infolge 

(a) einer Verletzung der 
Erklärungen, 
Gewährleistungen und 
Zusicherungen in diesen 
Bedingungen; 

(b) eines Handelns oder 
Unterlassens dieses 
Angehörigen, das auf 
Anweisungen oder Vorgaben 
einer Sendungspartei beruht; 

(c) einer über die Haftung von 
World Courier nach den 
vorliegenden Bedingungen 
hinausgehenden Haftung 
oder etwaiger über die 
Haftung von World Courier 
nach den vorliegenden 
Bedingungen 
hinausgehenden Ansprüche 
Dritter (darin eingeschlossen 
Ansprüche des Kunden des 
Versenders und sonstiger 
Dritter, die als 
Rechtsnachfolger des 
Versenders handeln), 
unabhängig davon, ob die 
Haftung aufgrund von oder in 
Zusammenhang mit einem 
Vertragsverstoß, 
Fahrlässigkeit, vorsätzlichem 
Fehlverhalten oder einer 
Pflichtverletzung von World 
Courier oder einem 
Angehörigen des Courier-
Unternehmens entsteht; und 

(d) eines Anspruchs, der von 
einer Sendungspartei gegen 
einen Angehörigen des 
Courier-Unternehmens, der 

nicht World Courier ist, 
erhoben wird. 

5.2 World Courier bietet für Sendungen 
keine Versicherung jedweder Art 
an. Der Versender ist für die 
Versicherung der Sendung gegen 
alle versicherbaren Risiken in Höhe 
des versicherbaren Wertes der 
Sendung (darin eingeschlossen 
Abgaben und Steuern) allein 
verantwortlich und die 
Versicherung muss einen 
Regressverzicht zugunsten jedes 
Angehörigen des Courier-
Unternehmens enthalten. 


6. Höhere Gewalt 

Keine der Parteien haftet gegenüber der 
anderen für einen Verlust, eine 
Verzögerung oder eine Nichterfüllung 
ihrer Pflichten nach den vorliegenden 
Bedingungen (die nicht die Verletzung 
einer Pflicht zur Leistung einer nach 
diesen Bedingungen fälligen Zahlung ist), 
soweit diese(r) auf einem Ereignis 
Höherer Gewalt beruht. Der Versender 
wird World Courier etwaige Mehrkosten, 
die im Zusammenhang mit der 
Beförderung einer Sendung im Auftrag 
einer Sendungspartei im Zusammenhang 
stehen, aufgrund eines Ereignisses 
Höherer Gewalt erstatten. 


7. General 

und dem Versender geschlossene 
Vereinbarung und treten an die 
Stelle aller früheren 
Vereinbarungen betreffend die 
Beförderung der Sendung; die 
vorliegenden Bedingungen können 
nicht ohne die schriftliche 
Zustimmung beider Parteien 
geändert werden. Bei 
Widersprüchen zwischen den 
vorliegenden Bedingungen und 
einem Frachtbrief haben diese 
Bedingungen Vorrang. Alle 
Einreden, Freistellungen, 
Befreiungen, Beschränkungen und 
Rechte von bzw. zugunsten von 
World Courier wirken auch 
zugunsten der Angehörigen des 
Courier-Unternehmens, die diese 
gemäß den Bestimmungen des 
Contracts (Rights of Third Parties) 
Act 1999 des Vereinigten 
Königreichs durchsetzen können. 
Soweit in den vorliegenden 
Bedingungen nicht ausdrücklich 
etwas anderes bestimmt ist, dürfen 
Bestimmungen dieser Bedingungen 
gemäß dem Contracts (Rights of 
Third Parties) Act 1999 nicht von 
Personen, die nicht Partei der 
Bedingungen sind, durchgesetzt 
werden und nicht zugunsten dieser 
wirken. Wird durch ein zuständiges 
Gericht die Nichtdurchsetzbarkeit 
einer Bestimmung dieser 
Bedingungen festgestellt, gelten 
diese Bedingungen als in dem 
geringstmöglichen Umfang 
geändert, der erforderlich ist, damit 
die anderenfalls nicht 
durchsetzbare Bestimmung und die 
übrigen Bestimmungen dieser 
Bedingungen durchsetzbar wird 
bzw. werden. 


7.2 Soweit Zwingende Gesetzliche 
Bestimmungen nicht etwas anderes 

vorschreiben, sind für etwaige 
Ansprüche gegen World Courier, die 
auf den vorliegenden Bedingungen 
beruhen oder in anderer Weise in 
Zusammenhang mit der 
Beförderung entstehen, 
ausschließlich die englischen 
Gerichte zuständig, deren 
Zuständigkeit sich der Versender 
unwiderruflich unterwirft. World 
Courier kann gegen den Versender 
vor einem englischen Gericht oder 
in einer anderen Rechtsordnung 
Gerichtsverfahren einleiten; ein von 
World Courier in einer oder in 
mehreren Rechtsordnung(en) 
angestrengtes Gerichtsverfahren 
schließt nicht die Einleitung von 
Gerichtsverfahren durch World 
Courier, ob gleichzeitig oder nicht, 
in einer anderen Rechtsordnung 
aus. Die in einem Prozess 
obsiegende Partei kann die 
Erstattung aller Kosten verlangen, 
darin eingeschlossen 
Anwaltshonorare und Auslagen in 
angemessener Höhe. 

7.3 Das Courier-Unternehmen und die 
Sendungsparteien (a) verzichten 
jeweils auf und befreien sich jeweils 
wechselseitig von sämtliche(n) 
Verbindlichkeiten in 
Zusammenhang mit einem 
Anspruch wegen eines Verlustes 
oder Schadens jedweder Art infolge 
eines Terroranschlages und (b) 
stimmen jeweils zu, für sämtliche 
Verluste und Schäden, die ihnen 
oder ihren jeweiligen Mitarbeitern, 
leitenden Angestellten oder 
Beauftragten ggf. infolge eines 
Terroranschlages entstehen, in 
vollem Umfang selbst 
verantwortlich zu sein, wenn 
diesbezüglich eine Geeignete Anti-
Terror Technologie eingesetzt 

wurde. Ungeachtet des 
Vorstehenden wird durch diese 
Bestimmung nicht der Umfang der 
Pflichten der Sendungsparteien 
gegenüber den Angehörigen des 
Courier-Unternehmens nach Ziffer 
5.1 eingeschränkt. 

7.4 In den vorliegenden Bedingungen 
(a) ist ein Verweis auf eine Partei 
oder eine Bestimmung ein Verweis 
auf eine diesen Bedingungen 
unterliegende Partei bzw. auf eine 
Bestimmung dieser Bedingungen; 
(b) beinhaltet ein Verweis auf eine 
Person natürliche und juristische 
Personen (unabhängig davon, ob 
diese eigene Rechtspersönlichkeit 
besitzen oder nicht); (c) ist ein 
Verweis auf den „Versender“ ein 
Verweis auf die „Sendungsparteien“ 
und (d) bedeutet „eingeschlossen“ 
„eingeschlossen ohne 
Einschränkung“. 

März 2020 
 
Anlage: Definitionen 

„Terroranschlag“ (Act of Terror) hat die, 
diesem Begriff nach dem US-
amerikanischen SAFETY Act zugewiesene, 
Bedeutung. 

„Anwendbare Gesetzliche 
Bestimmungen“ bezeichnet sämtliche 
gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften 
und Regelungen, die auf die Ausfuhr, 
Einfuhr, Beförderung, Lagerung und 
Handhabung der Sendung oder auf eine 
mit den vorliegenden Bedingungen 
verbundene Verpflichtung oder Tätigkeit 
Anwendung finden. 

„Beförderung“ bezeichnet alle durch oder 
im Auftrag von World Courier in 
Zusammenhang mit der Sendung 
erbrachten Dienstleistungen, darin 
eingeschlossen Verpackung nach 
Übergabe, Transport, Einfuhr, Ausfuhr, 
Zollabfertigung, Entpacken in 
Zusammenhang mit der Lieferung, 
beförderungsbedingte Zwischenlagerung 
und damit verbundene Dokumentation 
und Handhabung. 

„Gebühren“ bezeichnet alle nach den 
Bedingungen an World Courier zu 
zahlenden Gebühren. 

 
„Zwingende Gesetzliche Bestimmungen“ 
bezeichnet das Folgende, soweit es 
jeweils in einer Phase der Beförderung 
zwingend anzuwenden ist und nicht 
abbedungen oder abgeändert werden 
kann: 

(a) das Abkommen zur 
Vereinheitlichung von Regeln über die 
Beförderung im internationalen 
Luftverkehr, unterzeichnet in Warschau, 

12. Oktober 1929, in der geänderten 
Fassung; 

(b) das Zusatzabkommen von 
Guadalajara (1961); 

(c) das Übereinkommen zur 
Vereinheitlichung bestimmter 
Vorschriften über die Beförderung im 
Internationalen Luftverkehr, 
unterzeichnet in Montreal, 28. Mai 1999; 

(d) das Übereinkommen über den 
Beförderungsvertrag im Internationalen 
Straßengüterverkehr (CMR) (Genf, 19. 
Mai 1956) oder 

(e) ein anderes internationales 
Übereinkommen oder eine andere 
nationale gesetzliche Bestimmung. 

„Bedingungen“ bezeichnet die 
vorliegenden Beförderungsbedingungen 
und den Frachtbrief. 

„Courier-Unternehmen“ bezeichnet 
World Courier, ihre Tochtergesellschaften 
und die mit ihr verbundenen 
Unternehmen und ihre jeweiligen 
Geschäftsführer, leitenden Angestellten, 
Mitarbeiter, Beauftragten und 
Unterauftragnehmer, ohne etwaige von 
World Courier ausschließlich als Vertreter 
für eine Sendungspartei beauftragte 
Dritte. 

„Gefährliche Güter“ bezeichnet einen 
Artikel der gefährlich, schädlich, giftig 
(radioaktive Stoffe eingeschlossen), 
entzündbar oder explosiv ist oder werden 
könnte oder in andere Weise das Risiko 
eines Sach- oder Personenschadens 
jedweder Art birgt. 

„Deklarierter Beförderungswert“ 
bezeichnet den ggf. im Frachtbrief 
deklarierten Beförderungswert. 

„Ereignis Höherer Gewalt“ bezeichnet die 
mit einem Kriegszustand verbundenen 
Risiken und Gefahren, ein Handeln oder 
Verbot oder andere Richtlinien, 
Einschränkungen oder Verbote einer auf 
Grundlage einer tatsächlichen oder 
scheinbaren Befugnis handelnden 
Behörde oder staatlichen Stelle; eine 
gesundheitliche Notlage internationaler 
Tragweite, Streik, Ausschreitungen oder 
zivile Unruhen (gleich, ob mit oder ohne 
Beteiligung von Mitarbeitern von World 
Courier); Feuer, Wasserschaden, 
Hochwasser, Kleinbeben, Erdbeben, 
Schlammlawinen, Schneestürme, 
Tornados, Orkane, Monsune, Eruptionen 
und andere Naturkatastrophen oder 
extreme Wetterbedingungen und/oder 
Naturereignisse und/oder sonstige 
Umstände außerhalb des 
Einflussbereiches der jeweiligen Partei. 

„Ersatzpflichtige Schäden“ bezeichnet 
sämtliche Kosten, Schäden, Ausgaben, 
Forderungen, Ansprüche, Klagen, 
Klagegründe, Urteile, Veranlagungen, 
Schadensersatzzahlungen, in Beilegung 
von Verfahren oder Ansprüchen 
geleistete Zahlungen, Verpflichtungen, 
Rückerstattungen, Defizite, 
Verbindlichkeiten, Bußgelder, Strafen, 
Kosten und Gebühren, darin 
eingeschlossen Gerichtskosten und 
Anwaltshonorare und –auslagen in 
angemessener Höhe. 

„Genehmigungen“ bezeichnet alle 
Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungen und 
andere Erlaubnisse in Bezug auf die 
Sendung, die für die Beförderung 
erforderlich sind, darin eingeschlossen die 
gegebenenfalls nach den Anwendbaren 
Gesetzlichen Bestimmungen oder durch 
eine Zuständige Stelle vorgeschriebenen 
Genehmigungen. 

„Verbotene Person“ bezeichnet eine 
natürliche oder juristische Person, für die 
Sanktionen, Verbote oder 
Beschränkungen gelten, die von einem 
Staat oder Land, einer supranationalen 
oder internationalen staatlichen 
Organisation oder einer Zuständigen 
Stelle verhängt wurden und nach denen 
Rechtsgeschäfte mit dieser natürlichen 
oder juristischen Person nur 
eingeschränkt möglich oder verboten 
sind. 

„Geeignete Anti-Terror Technologie“ 
(Qualified Anti-Terrorism Technology) hat 
die diesem Begriff nach dem US-
amerikanischen SAFETY Act zugewiesene 
Bedeutung und umfasst ausdrücklich 
zertifizierte Einrichtungen zur Prüfung der 
Ladung und damit verbundene 
Dienstleistungen, die von einem 
Angehörigen des Transportunternehmens 
angeboten werden. 


„Zuständige Stelle“ bezeichnet eine 
Zollbehörde, Zollstation, 
Flughafenbehörde, nationale zivile 
Luftfahrtbehörde (darin eingeschlossen 
die International Air Transport 
Association und die internationale 
Zivilluftfahrtorganisation) und jede 
andere Stelle, die für einen Teilbereich 
der Beförderung oder der Sendung 
zuständig ist. 

„Von Zuständigen Stellen erhobene 
Abgaben" bezeichnet die 
Mehrwertsteuer oder eine andere Steuer, 
Abgabe, Gebühr, Sicherheitsleistung oder 
Auslage, die von einer Zuständigen Stelle 
verlangt wird, und/oder Kosten, die bei 
der Einhaltung von Auflagen einer 
Zuständigen Stelle in Bezug auf eine 
Sendung entstehen. 

„Verbotene Artikel“ bezeichnet 
Ladungen oder Artikel, für deren Einfuhr 
oder Ausfuhr Sanktionen, Verbote oder 

Beschränkungen gelten, die von einem 
Staat oder Land, einer supranationalen 
oder internationalen staatlichen 
Organisation oder einer Zuständigen 
Stelle verhängt wurden. 

„SAFETY Act“ bezeichnet den US-
amerikanischen Support Anti-Terrorism 
By Fostering Technologies Act 2002, 6 
USC §441 ff., und die in diesem 
veröffentlichten Vorschriften. 

„Sendung“ bezeichnet alle Gegenstände 
(Pack- und Verpackungsmaterial 
eingeschlossen), die unter einem 
Frachtbrief World Courier zur 
Beförderung übergeben und von World 
Courier zur Beförderung angenommen 
werden. 

„Versender“ bezeichnet die im 
Frachtbrief als Versender angegebene 
Person. 

„Sendungsparteien“ bezeichnet den 
Versender, den Adressaten, den 
Empfänger und den Eigentümer der 
Sendung und jede andere Person, die an 
der Sendung beteiligt ist. 

„Sonderziehungsrechte“ bezeichnet die 
vom Internationalen Währungsfonds 
bestimmten Sonderziehungsrechte. 

„Frachtbrief“ bezeichnet den eine 
Sendung begleitenden, ordnungsgemäß 
genehmigten, Frachtbrief oder 
Versanddokumente, Etiketten, 
Quittungen, elektronischen Einträge, 
Bestellformulare oder andere Mittel, die 
von World Courier ausgestellt oder zur 
Verfügung gestellt werden und durch die 
eine Aufzeichnung der in Bezug auf die 
Sendung durchzuführenden Beförderung 
erfolgt. 

„World Courier“ bezeichnet die im 
Frachtbrief angegebene World Courier 
Gesellschaft.